Die Samtgemeinde Hemmoor hat in den letzten Jahren bereits vielfältige Maßnahmen im Bereich des Klimaschutzes durchgeführt. Vor allen Dingen im Bereich der energetischen Gebäudesanierung und bei dem Austausch der Straßenbeleuchtung. Für uns stellt sich nun die Frage, welche Maßnahmen weiterhin oder neu im Rahmen der neuen Richtlinie förderfähig sind. Unsere Vorschläge von Maßnahmen für die Aufnahme in das Klimaschutzkonzept lauten folgendermaßen: Sanierung der Beleuchtung in kommunalen Gebäuden, die ausschließlich für Veranstaltungen/Feste zur Verfügung stehen (z.B. Kulturdiele, Festhalle etc.). Sanierung der Beleuchtung in Schulen und kommunalen Sporthallen, Sanierung der Weihnachtsbeleuchtung (Beispiel Hannover). Sanierung/Nachrüstung raumlufttechnischer Anlagen in Schulen u. in Schwimmbädern. Auch sollten noch einige kommunale Gebäude energetisch saniert werden, z.B. eine Sporthalle, das Rathaus und die Kulturdiele (öffentlicher Veranstaltungsraum). Weiterhin könnten wir uns zur Förderung einer nachhaltigen Mobilität vorstellen, verschiedene Straßen umzubauen, sowie verkehrsmittelübergreifende Mobilitätsstationen im Bereich vorhandener Schulbushaltestellen zu errichten. Auch die Radverkehrsinfrastruktur könnte in unserer Kommune eine Verbesserung erfahren, wenn z.B. in das Klimaschutzkonzept die Umsetzung von Maßnahmen des Radverkehrsplans des Landkreises mit aufgenommen würde.
Mich würde interessieren, in wie weit andere Kommunen o.g. oder ähnliche Maßnahmen bereits umgesetzt oder angedacht haben, bzw. was unsere Kommune konkret veranlassen muss, damit diese Maßnahmen später im Rahmen des Klimaschutzkonzeptes grundsätzlich förderfähig wären.
Danke für Ihren Input, Frau Leß! Dies sind alles gute Vorschläge, die auch gut in das Förderkonzept des BMU passen. Einige von Ihnen sind sogar ausdrücklich auch bereits ohne abgeschlossenes IKS durch das BMU förderfähig. Zur Beantragung von Fördermitteln schauen Sie am besten noch einmal hier: Kommunalrichtlinie Wenn Sie möchten, können wir die Gemeinde bei der Beantragung auch unterstützen. Der Beantragungszeitraum ist von Januar bis März 2013.
Gutachter für die Erstellung des IKS Dipl. Landschaftsökologe