Unsere Politik wünscht, in der Stadt Nordenham unter HInweis auf die "Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen in Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiavtive" ein unter 2d genanntes "Klimaschutzmanagement für die Einführung von Energiesparmodellen an Schulen und Kindertagesstätten" einzuführen. Hierfür sollen bereits für das Jahr 2013 Haushaltsgelder zur Verfügung gestellt werden. Nun meine Frage: Ist diese Maßnahme auch ohne ein Klimaschutzkonzept förderfähig? Oder ist es sinnvoller (bzw. nur möglich), die Maßnahme im IKS zu verankern und erst für das Haushaltsjahr 2014 vorzusehen? (Ich weiß, dass die Erneuerung von Lüftungs- und Beleuchtungsanlagen in Turnhallen auch ohne Klimaschutzkonzept gefördert werden.) In diesem Zusammenhang tauchte auch die Frage auf, ob und wie wir die unter III.3. genannte höhere Förderung für den o.g. Föderbereich erhalten können. Ein Haushaltssicherungskonzept stellen wir auf.
Vielleicht hat die ein oder andere Kommune bereits Erfahrungen gemacht oder steht gerade vor ähnlichen Problemen und kann mir hierüber berichten bzw. weiterhelfen.
das unter II.2.d. genannte "Klimaschutzmanagement für die Einführung bzw. Weiterführung von Energiesparmodellen an Schulen und Kindertagesstätten" ist auch ohne Klimaschutzkonzept förderfähig.
Voraussetzung ist ein Beschluss des obersten Entscheidungsgremiums zur Einführung eines Energiesparmodells an Kindertagesstätten oder Schulen.
Ihre Frage zu Punkt III.3. kann ich leider nicht mit Sicherheit beantworten. Hier können Ihnen aber die Expertinnen und Experten vom Service- und Kompetenzzentrum: Kommunaler Klimaschutz beim Difu (Deutsches Institut für Urbanistik) weiterhelfen.