Nachfolgend stelle ich unser Projekt "Straßenbeleuchtung" dar, um anderen Städten und Gemeinden einen Anreiz zu geben.
Im Stadtgebiet Nordenham sind ca. 3300 HQL-Leuchten (Hochdruck-Quecksilber-Leuchten) für die Straßenbeleuchtung eingesetzt. Nach Vorgabe der Europäischen Union müssen diese Leuchten aus Umweltschutzgründen bis 2015 ausgetauscht werden.
Bereits im Jahr 2011 wurde die Umrüstung von Straßenbeleuchtung auf LED-Technik vom BMU gefördert. Seinerzeit stellten wir den ersten Förderantrag mit einer Investitionssumme in Höhe von 300.000 €. Es sollten 665 Leuchten umgerüstet werden. Das CO2-Minderungspotential betrug 68% (bzw. 81,6 to/a). Die Förderung betrug 40%. Der Antrag wurde bewilligt. Die Maßnahme muss zum 31.01.2013 abgeschlossen sein.
Im Juni 2012 haben wir dann einen weiteren Antrag gestellt. Die Investitionssumme beträgt 250.000 €. Die Förderung wurde jedoch herabgestuft und beträgt nur noch 25%. Auch dieser Antrag wurde bereits bewilligt. Bis zum 31.07.2013 werden nun weitere 557 Leuchten erneuert.
K.Brau
hat folgende Dateien an diesen Beitrag angehängt
Vielen Dank für die Darstellung dieses guten Beispiels kommunalen Klimaschutzes! Ich möchte gerne darauf hinweisen, dass auch nach der neuen Kommunalrichtline (S. Punkt II/4) die Förderung zur Erneuerung der Straßenbeleuchtung weiterhin Bestand hat. Desweiteren kann die Förderung hierfür beim BMU sogar schon beantragt werden, wenn noch kein fertiges Klimaschutzkonzept vorliegt. Beantragungszeitraum hierfür ist von Januar bis März 2013.
Gutachter für die Erstellung des IKS Dipl. Landschaftsökologe
Zum Thema Austausch von Straßenbeleuchtung interessiert mich immer sehr die Frage ob Straßenausbaubeiträge zu erheben sind oder nicht. Das ist in einer politischen Diskussion immer wesentlich.
Die Stadt Langen bei Bremerhaven hat in recht grossem Umfang die Straßenbeleuchtung auf LED-Technik umgestellt. Hier wurde das Vorhaben als "Pilotprojekt" bewertet und von einer Beitragspflicht abgesehen.
Generell ist durch den Tatbestand der Erneuerung/Verbesserung jedoch wohl von Beitragspflicht auszugehen. Wie war es bei Ihnen ?
Erstmal kann ich sagen, dass wir Straßenausbaubeiträge erhoben haben, mit der Argumentation, dass der Austausch der Leuchten zu einer Verbesserung der Straße geführt hat.
Hierbei gab es jedoch zwei Betrachtungsweisen: 1. Der Austausch der Leuchten (nur der Kopf, ohne Mast) stellt keine Erneuerung der Lampe da. Es könnte einer Reparatur gleichgestellt werden, wenn die Leuchte sowieso defekt gewesen ist. Nur bei einer Kompletterneuerung wären Beiträge zu erheben. 2. Der Austausch der Leuchten beinhaltet die Verbesserung und keinen Ersatz, der als gleichwertig betrachtet werden müsste.
Im Förderantrag wurden zur Beitragserhebung keine Angaben gemacht. Es kamen hierzu auch keine Rückfragen.